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Psylaris

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Definitionen

  1. Psylaris: EMDR-VR B.V., mit Sitz in Kasteel Kessenichstraat 47, 6222VL, Maastricht, KvK-Nr.: 70390185

  2. Kunde: die Person, mit der Psylaris einen Vertrag geschlossen hat.

  3. Parteien: Psylaris und Kunde zusammen.

  4. Verbraucher: ein Kunde, der auch eine Privatperson ist, die als Privatperson handelt.

Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Arbeiten, Aufträge, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Produkten durch oder im Namen von Psylaris.

  2. Die Parteien können nur dann von diesen Bedingungen abweichen, wenn sie dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.

  3. Die Parteien schließen die Anwendbarkeit zusätzlicher und/oder abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter ausdrücklich aus.

Preise

  1. Alle von Psylaris angegebenen Preise verstehen sich in Euro, ohne Mehrwertsteuer und ohne sonstige Kosten wie Verwaltungskosten, Abgaben und Reise-, Versand- oder Transportkosten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben oder vereinbart wurde.

  2. Alle Preise, die Psylaris für seine Produkte oder Dienstleistungen auf seiner Website oder anderweitig bekannt gibt, kann Psylaris jederzeit ändern.

  3. Preiserhöhungen bei Produkten oder Teilen davon, die Psylaris zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe oder des Vertragsabschlusses nicht vorhersehen konnte, können zu Preissteigerungen führen.

  4. Der Preis für eine Dienstleistung wird von Psylaris auf der Grundlage der tatsächlich geleisteten Stunden festgelegt.

  5. Der Preis wird nach den üblichen Stundensätzen von Psylaris berechnet, die für den Zeitraum gelten, in dem die Arbeiten ausgeführt werden, es sei denn, es wurde ein anderer Stundensatz vereinbart.

  6. Haben sich die Parteien auf einen Gesamtpreis für eine von Psylaris erbrachte Leistung geeinigt, so handelt es sich dabei stets um einen Richtpreis, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich einen Festpreis vereinbart, von dem nicht abgewichen werden kann.

  7. Psylaris ist berechtigt, vom Zielpreis bis zu 10% abzuweichen.

  8. Sollte der Zielpreis um mehr als 10% höher liegen, muss Psylaris den Kunden rechtzeitig informieren. Warum ein höherer Preis gerechtfertigt ist.

  9. Steigt der Zielpreis um mehr als 10%, so hat der Kunde Anspruch auf den Teil des Auftrag, der den Zielpreis plus 10% überschreitet.

  10. Psylaris ist berechtigt, die Preise jährlich anzupassen.

  11. Psylaris wird dem Kunden die Preisanpassung vor ihrem Inkrafttreten mitteilen.

  12. Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag mit Psylaris zu kündigen, wenn er nicht einverstanden ist mit geht mit der Preiserhöhung einher.

Zahlungen und Zahlungsfrist

  1. Der Kunde muss innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Ware in Verzug geraten sein.

  2. Die Zahlungsfristen gelten als Zahlungsfristen. Das bedeutet, dass der Kunde, wenn er den vereinbarten Betrag bis zum letzten Tag der Zahlungsfrist nicht bezahlt hat, in Verzug ist und von Rechts wegen in Verzug ist, ohne dass Psylaris eine Mahnung versenden oder den Kunden in Verzug setzen muss.

  3. Psylaris behält sich das Recht vor, eine Lieferung von einer sofortigen Zahlung abhängig zu machen oder eine Sicherheit für den Gesamtbetrag der Dienstleistungen oder Produkte zu verlangen.

Konsequenzen bei nicht rechtzeitiger Zahlung

  1. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist, ist Psylaris berechtigt, ab dem Tag, an dem der Kunde in Verzug ist, Zinsen in Höhe von 1% pro Monat zu berechnen, wobei ein Teil eines Monats als ein ganzer Monat gezählt wird.

  2. Wenn der Kunde in Verzug ist, schuldet er Psylaris auch die außergerichtlichen Inkassokosten und einen eventuellen Schadenersatz.

  3. Die Inkassokosten werden gemäß der Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche Inkassokosten berechnet.

  4. Wenn der Kunde nicht rechtzeitig zahlt, kann Psylaris seine Verpflichtungen aussetzen, bis der Kunde seine Zahlungsverpflichtung erfüllt hat.

  5. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs seitens des Auftraggebers werden die Forderungen von Psylaris gegenüber dem Auftraggeber sofort fällig und zahlbar.

  6. Verweigert der Kunde die Mitwirkung an der Vertragserfüllung durch Psylaris, so ist er dennoch verpflichtet, Psylaris den vereinbarten Preis zu zahlen.

Recht auf Werbung

  1. Sobald sich der Kunde in Verzug befindet, ist Psylaris berechtigt, das Forderungsrecht für die nicht bezahlten, an den Kunden gelieferten Produkte geltend zu machen.

  2. Psylaris macht das Recht auf Reklamation durch eine schriftliche oder elektronische Mitteilung geltend.

  3. Sobald der Kunde über das geltend gemachte Beschwerderecht informiert wurde, muss der Kunde die Produkte, auf die sich dieses Recht bezieht, unverzüglich an Psylaris zurück, es sei denn, die Parteien andere Vereinbarungen darüber treffen.

  4. Die Kosten für die Rücknahme oder Rückführung der Produkte gehen zu Lasten des Kunden.

Pfandrecht

  1. Psylaris kann sich auf sein Zurückbehaltungsrecht berufen und in diesem Fall Produkte des Kunden zurückbehalten, bis der Kunde alle ausstehenden Rechnungen gegenüber Psylaris beglichen hat, es sei denn, der Kunde hat eine angemessene Sicherheit für diese Kosten geleistet.

  2. Das Pfandrecht gilt auch auf der Grundlage früherer Verträge, aus denen der Auftraggeber Psylaris noch Zahlungen schuldet.

  3. Psylaris haftet in keinem Fall für Schäden, die dem Kunden durch die Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts entstehen.

Abrechnung

  1. Sofern der Kunde kein Verbraucher ist, verzichtet er auf das Recht, seine Schulden gegenüber Psylaris mit einer Forderung gegenüber Psylaris zu verrechnen.

Eigentumsvorbehalt

  1. Psylaris bleibt Eigentümerin aller gelieferten Produkte, bis der Kunde alle seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber Psylaris aus dem mit Psylaris geschlossenen Vertrag vollständig erfüllt hat, einschließlich der Ansprüche aus Verzug.

  2. Bis dahin kann sich Psylaris auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Ware zurücknehmen.

  3. Bevor das Eigentum auf den Kunden übergegangen ist, darf der Kunde die Produkte nicht verpfänden oder verkaufen, veräußern oder anderweitig belasten.

  4. Wenn Psylaris sich auf den Eigentumsvorbehalt beruft, gilt der Vertrag als aufgelöst und Psylaris ist berechtigt, Schadenersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen zu verlangen.

Lieferung

  1. Die Lieferung erfolgt, solange der Vorrat reicht.

  2. Die Lieferung erfolgt bei Psylaris, es sei denn, die Parteien haben etwas anderes vereinbart.

  3. Die Lieferung der online bestellten Produkte erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse.

  4. Wenn die vereinbarten Beträge nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt werden, ist Psylaris berechtigt ihre Verpflichtungen aussetzen, bis der vereinbarte Teil gezahlt ist.

  5. Verspätete Zahlungen stellen einen Gläubigerverzug dar, der zu einem Verzugszuschlag führt Die Lieferung von Psylaris ist nicht zu beanstanden.

Lieferfrist

  1. Die von Psylaris angegebenen Lieferfristen sind Richtwerte und berechtigen den Kunden bei Überschreitung nicht zu Rücktritt oder Schadenersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

  2. Die Lieferfrist beginnt, wenn der Kunde den (elektronischen) Bestellvorgang vollständig abgeschlossen und eine (elektronische) Bestätigung von Psylaris erhalten hat.

  3. Eine Überschreitung der angegebenen Lieferzeit berechtigt den Kunden nicht zu einer Entschädigung oder zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Psylaris ist nicht in der Lage, innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung zu liefern, oder die Parteien haben diesbezüglich etwas anderes vereinbart.

Tatsächliche Lieferung

  1. Der Kunde muss sicherstellen, dass die tatsächliche Lieferung der von ihm bestellten Produkte rechtzeitig erfolgen kann.

Verpackung und Versand

  1. Wenn die Verpackung eines gelieferten Produkts geöffnet oder beschädigt wurde, muss der Kunde dies vor der Entgegennahme des Produkts durch den Spediteur oder den Zusteller vermerken lassen, andernfalls kann Psylaris nicht für etwaige Schäden haftbar gemacht werden.

  2. Wenn der Kunde den Transport eines Produkts selbst übernimmt, muss er Psylaris vor dem Transport alle sichtbaren Schäden an den Produkten oder an der Verpackung melden, andernfalls kann Psylaris nicht für Schäden haftbar gemacht werden.

Garantie

  1. Haben die Parteien einen Vertrag mit Dienstleistungscharakter geschlossen, so enthält dieser nur Aufwandspflichten für Psylaris, nicht aber Ergebnispflichten.

  2. Die Produktgarantie bezieht sich nur auf Mängel, die durch fehlerhafte Herstellung, Konstruktion oder Material verursacht wurden.

  3. Die Garantie gilt nicht bei normaler Abnutzung und Schäden, die durch Unfälle, Änderungen am Produkt, Nachlässigkeit oder unsachgemäßen Gebrauch durch den Kunden verursacht wurden, sowie wenn die Ursache des Mangels nicht eindeutig festgestellt werden kann.

  4. Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder des Diebstahls der Produkte, die Gegenstand eines Vertrags zwischen den Parteien sind, geht in dem Moment auf den Kunden über, in dem sie rechtmäßig und/oder tatsächlich geliefert werden oder zumindest in die Verfügungsgewalt des Kunden oder eines Dritten gelangen, der das Produkt im Namen des Kunden in Empfang nimmt.

Ausführung des Abkommens

  1. Psylaris führt den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß den Erfordernissen der guten fachlichen Praxis aus.

  2. Psylaris ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen (teilweise) durch Dritte erbringen zu lassen.

  3. Die Ausführung des Vertrags erfolgt in gegenseitigem Einvernehmen und nach schriftlicher Vereinbarung und Zahlung eines vereinbarten Vorschusses durch den Kunden.

  4. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dafür zu sorgen, dass Psylaris rechtzeitig mit der Ausführung des Vertrags beginnen kann.

  5. Wenn der Kunde nicht dafür gesorgt hat, dass Psylaris rechtzeitig mit der Ausführung des Vertrags beginnen kann, gehen die daraus resultierenden Mehrkosten und/oder Mehrstunden zu Lasten des Kunden.

Informationen für Kunden

  1. Der Auftraggeber stellt Psylaris alle für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages relevanten Informationen, Daten und Unterlagen rechtzeitig und in der gewünschten Form und Weise zur Verfügung.

  2. Der Kunde garantiert die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen, Daten und Unterlagen, auch wenn sie von Dritten stammen, es sei denn, aus der Natur des Vertrages ergibt sich etwas anderes.

  3. Wenn der Kunde die von Psylaris vernünftigerweise angeforderten Informationen, Daten oder Unterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung stellt und sich die Ausführung des Vertrags dadurch verzögert, gehen die daraus resultierenden Mehrkosten und Mehrstunden zu Lasten des Kunden.

Dauer der Vereinbarung

  1. Der Vertrag zwischen Psylaris und dem Kunden wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, aus der Natur des Vertrages ergibt sich etwas anderes oder die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

  2. Ist ein Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen worden, so wird er nach Ablauf der Laufzeit stillschweigend in einen Vertrag auf unbestimmte Zeit umgewandelt, es sei denn, eine der Parteien kündigt den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von Monaten oder ein Verbraucher kündigt den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, dann endet der Vertrag von Rechts wegen.

  3. Haben die Parteien innerhalb der Vertragslaufzeit eine Frist für die Fertigstellung bestimmter Arbeiten vereinbart, so handelt es sich dabei niemals um eine Frist. Wird diese Frist überschritten, muss der Kunde Psylaris schriftlich in Verzug setzen.

Beendigung einer unbefristeten Vereinbarung

  1. Der Kunde kann einen auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten kündigen.

  2. Ein Verbraucher hat das Recht, einen unbefristeten Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.

Geistiges Eigentum

  1. Psylaris behält alle Rechte am geistigen Eigentum (einschließlich Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Zeichnungs- und Modellrechte usw.) an allen Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Trägern mit Daten oder anderen Informationen, Angeboten, Abbildungen, Skizzen, Modellen usw., sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.

  2. Der Kunde darf diese geistigen Eigentumsrechte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Psylaris nicht kopieren, ausstellen und/oder Dritten zur Verfügung stellen oder anderweitig nutzen.

Geheimhaltung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, alle von Psylaris erhaltenen Informationen (in jeglicher Form) vertraulich zu behandeln.

  2. Dasselbe gilt für alle anderen Informationen über Psylaris, die ihm bekannt sind oder von denen er vernünftigerweise wissen könnte. der Verdacht besteht, dass es sich um geheime oder vertrauliche Informationen handelt oder dass er mit deren Verbreitung rechnen kann davon kann Psylaris schaden.

  3. Der Kunde trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass er die in den Absätzen 1 und 2 genannten Informationen bereitstellt. auch geheim hält.

  4. Die in diesem Artikel festgelegte Pflicht zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen:

    1. die bereits öffentlich waren, bevor der Kunde davon erfuhr, oder die später öffentlich wurden, ohne dass dies auf eine Verletzung der Vertraulichkeitspflicht des Kunden zurückzuführen ist

    2. die vom Kunden aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung mitgeteilt werden

  5. Die in diesem Artikel beschriebene Vertraulichkeitspflicht gilt für die Dauer des zugrunde liegenden Vereinbarung und für einen Zeitraum von 3 Jahren nach deren Ablauf.

Strafklausel

  1. Verstößt die Gegenpartei gegen den Artikel dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Vertraulichkeit oder das geistige Eigentum, so verwirkt sie eine sofort fällige Geldstrafe für jeden Verstoß zugunsten des Handelsnamens.

    1. wenn die Gegenpartei ein Verbraucher ist, beträgt diese Strafe 1.000 €.

    2. wenn die Gegenpartei eine juristische Person ist, beträgt die Geldbuße 5.000 €.

  2. Darüber hinaus verwirkt die andere Partei für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert, einen Betrag von 5% des in Absatz 1 genannten Betrags.

  3. Für die Verwirkung dieser Strafe ist keine vorherige Inverzugsetzung oder ein Gerichtsverfahren erforderlich. Es sind auch keine Schäden erforderlich.

  4. Die Verwirkung der in Absatz 1 dieses Artikels genannten Geldbuße berührt nicht die sonstigen Rechte von Psylaris, einschließlich des Rechts, neben der Geldbuße Schadensersatz zu verlangen.

Entschädigung

  1. Der Kunde stellt Psylaris von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den von Psylaris gelieferten Produkten und/oder Dienstleistungen frei.

Beanstandungen

  1. Der Kunde sollte ein von Psylaris geliefertes Produkt oder eine von Psylaris erbrachte Dienstleistung so schnell wie möglich auf etwaige Mängel überprüfen.

  2. Wenn ein geliefertes Produkt oder eine erbrachte Dienstleistung nicht dem entspricht, was der Kunde vernünftigerweise von der Vereinbarung erwarten konnte, muss der Kunde Psylaris so schnell wie möglich, auf jeden Fall aber innerhalb eines Monats nach Feststellung der Mängel, darüber informieren.

  3. Der Kunde muss den Mangel so genau wie möglich beschreiben, damit Psylaris in der Lage ist, angemessen zu reagieren.

  4. Der Kunde muss nachweisen, dass sich die Beschwerde auf eine Vereinbarung zwischen den Parteien bezieht.

  5. Wenn sich eine Reklamation auf laufende Arbeiten bezieht, kann dies in keinem Fall dazu führen, dass Psylaris verpflichtet ist, andere als die vereinbarten Arbeiten auszuführen.

Inverzugsetzung

  1. Der Kunde muss Psylaris schriftlich in Verzug setzen.

  2. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dafür zu sorgen, dass eine Inverzugsetzung tatsächlich an Psylaris geschickt wird. (zeitnah) erreicht.

Gesamtschuldnerische Haftung Kunde

  1. Schließt Psylaris einen Vertrag mit mehreren Kunden ab, so haftet jeder von ihnen gesamtschuldnerisch für die gesamten Beträge, die er Psylaris im Rahmen dieses Vertrags schuldet.

Haftung Psylaris

  1. Psylaris haftet für Schäden, die der Kunde erleidet, nur, wenn und soweit diese Schäden durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit verursacht wurden.

  2. Wenn Psylaris für einen Schaden haftbar ist, haftet es nur für direkte Schäden, die sich aus der Ausführung eines Vertrags ergeben oder damit zusammenhängen.

  3. Psylaris haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, wie Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen oder Schäden an Dritten.

  4. Im Falle einer Haftung von Psylaris ist diese auf den Betrag begrenzt, der von einer eventuell abgeschlossenen (Berufs-)Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, und in Ermangelung einer (vollständigen) Auszahlung des Schadensbetrags durch eine Versicherungsgesellschaft ist die Haftung auf den (Teil des) Rechnungsbetrags begrenzt, auf den sich die Haftung bezieht.

  5. Alle Abbildungen, Fotos, Farben, Zeichnungen, Beschreibungen auf der Website oder in einem Katalog sind nur indikativ und gelten nur annähernd und können kein Grund für eine Entschädigung und/oder eine (teilweise) Auflösung des Vertrags und/oder die Aussetzung jeglicher Verpflichtung sein.

Fälligkeitsdatum

  1. Jeder Anspruch des Kunden auf Schadenersatz gegenüber Psylaris verjährt in jedem Fall 12 Monate nach dem Ereignis, aus dem sich die Haftung direkt oder indirekt ergibt. Dies schließt die Bestimmungen von Artikel 6:89 des Zivilgesetzbuches nicht aus.

Rücktrittsrecht

  1. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn Psylaris seinen Verpflichtungen schuldhaft nicht nachkommt, es sei denn, die Nichterfüllung ist aufgrund ihrer besonderen Art oder ihrer geringen Bedeutung kein Grund zur Kündigung.

  2. Wenn die Erfüllung der Verpflichtungen durch Psylaris nicht dauerhaft oder vorübergehend unmöglich ist, kann die Auflösung erst erfolgen, wenn Psylaris in Verzug ist.

  3. Psylaris ist berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden zu kündigen, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nachkommt oder wenn Psylaris Umstände bekannt werden, die befürchten lassen, dass der Kunde nicht in der Lage sein wird, seine Verpflichtungen ordnungsgemäß zu erfüllen.

Höhere Gewalt

  1. Neben den Bestimmungen in Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs kann ein Versäumnis von Psylaris bei der Erfüllung einer Verpflichtung gegenüber dem Auftraggeber nicht Psylaris in einer vom Willen von Psylaris unabhängigen Situation angelastet werden, wodurch die Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise verhindert wird oder die Erfüllung seiner Verpflichtungen vernünftigerweise nicht von Psylaris verlangt werden kann.

  2. Zu den in Absatz 1 genannten Fällen höherer Gewalt gehören auch - aber nicht nur - die folgenden: Ausnahmezustand (wie Bürgerkrieg, Aufruhr, Unruhen, Naturkatastrophen usw.); Nichterfüllung und höhere Gewalt von Lieferanten, Zulieferern oder anderen Dritten; unerwartete Ausfälle von Strom, Elektrizität, Internet, Computern und Telekommunikation; Computerviren, Streiks, behördliche Maßnahmen, unvorhergesehene Transportprobleme, schlechte Wetterbedingungen und Arbeitsunterbrechungen.

  3. Wenn eine Situation höherer Gewalt eintritt, die Psylaris daran hindert, eine oder mehrere Verpflichtungen gegenüber dem Kunden zu erfüllen, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, bis Psylaris sie wieder erfüllen kann.

  1. Ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Situation höherer Gewalt mindestens 30 Kalendertage angedauert hat, können beide Parteien den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise auflösen.

  2. Im Falle höherer Gewalt ist Psylaris zu keinerlei Entschädigung oder Schadenersatz verpflichtet, auch wenn sie durch die höhere Gewalt einen Vorteil erlangt.

Änderung des Abkommens

  1. Erweist sich nach Abschluss der Vereinbarung deren Ausführung als notwendig, um ihren Inhalt zu ändern oder zu ergänzen, so passen die Parteien die Vereinbarung rechtzeitig und einvernehmlich entsprechend an.

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

  1. Psylaris ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.

  2. Änderungen von geringerer Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden.

  3. Größere inhaltliche Änderungen werden von Psylaris nach Möglichkeit im Voraus mit dem Kunden besprochen.

  4. Die Verbraucher haben im Falle einer wesentlichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Recht, die Vereinbarung zu kündigen.

Übertragung von Rechten

  1. Rechte des Kunden aus einem Vertrag zwischen den Parteien können ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Psylaris nicht auf Dritte übertragen werden.

  2. Diese Bestimmung gilt als vermögensrechtliche Klausel im Sinne von Artikel 3:83(2) des Zivilgesetzbuchs.

Folgen der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit

  1. Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig oder anfechtbar erweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen davon unberührt.

  2. Eine nichtige oder anfechtbare Bestimmung wird in diesem Fall durch eine Bestimmung ersetzt, die dem am nächsten kommt, was Psylaris bei der Abfassung der Bedingungen in diesem Punkt im Sinn hatte.

Anwendbares Recht und zuständiges Gericht

  1. Für alle Vereinbarungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich das niederländische Recht.

  2. Das niederländische Gericht in dem Bezirk, in dem Psylaris seinen eingetragenen Sitz/Praxis/Niederlassung hat hat die ausschließliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien, sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.

Abgerufen am 10. Januar 2022

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