Allgemeine Bedingungen und Konditionen
EMDR-VR B.V. (Psylaris)
Geschäftliche Lieferung von Software, Hardware und Dienstleistungen (B2B)
Version 1.1 — 01-01-2026
Artikel 1 — Begriffsbestimmungen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
Psylaris: EMDR-VR B.V., mit Sitz in der Boschstraat 21, 6211 AS Maastricht, Niederlande, eingetragen im Handelsregister der niederländischen Handelskammer (KvK) unter der Nummer 70390185.
Kunde: die juristische Person oder das Unternehmen — einschließlich Gesundheitseinrichtungen und Kliniken —, die bzw. das in Ausübung eines Berufs oder Gewerbes handelt und mit der bzw. dem Psylaris einen Vertrag schließt oder ein Angebot unterbreitet. Diese Bedingungen sind nicht für Verbraucher bestimmt.
Parteien: Psylaris und der Kunde gemeinsam.
Software: die von oder im Auftrag von Psylaris entwickelte und gelieferte Software, darunter EMDR-VR, VRET, Relaxation, CBT und Medical Hypnosis, einschließlich zugehöriger Updates, Upgrades und Dokumentation.
Hardware: die von Psylaris an den Kunden gelieferte oder zur Verfügung gestellte Ausrüstung, darunter VR-Headsets, Controller und Zubehör.
Produkte: die Software und die Hardware gemeinsam oder einzeln.
Dokumentation: die von Psylaris mit den Produkten bereitgestellten Gebrauchsanweisungen, Handbücher, Schulungsunterlagen und Produktinformationen, einschließlich der darin enthaltenen Warnhinweise, Kontraindikationen und Nutzungsvorschriften, in der jeweils von Psylaris aktualisierten Fassung.
Bestimmungsgemäßer Gebrauch: die Nutzung der Produkte, wie sie in der Dokumentation beschrieben ist.
Fachkraft: der befugte und, soweit erforderlich, registrierte Behandler oder Betreuer, den der Kunde beim Einsatz der Produkte einbindet.
Endnutzer: der Patient oder Klient des Kunden, der die Produkte nutzt, mit oder ohne unmittelbare Begleitung durch eine Fachkraft.
Personenbezogene Daten: Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), einschließlich Gesundheitsdaten als besondere Kategorie im Sinne von Artikel 9 DSGVO.
Auftragsverarbeitungsvertrag: ein zwischen den Parteien geschlossener Vertrag im Sinne von Artikel 28 DSGVO, sofern und soweit die Parteien einen solchen gesondert schließen.
SLA: ein zwischen den Parteien vereinbartes Service Level Agreement, sofern und soweit die Parteien ein solches gesondert schließen.
Einzelvertrag: die spezifischen schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien, darunter ein Angebot, eine Auftragsbestätigung, ein Rahmenvertrag oder ein Teilvertrag.
Vertrag: jede Vereinbarung zwischen den Parteien, auf deren Grundlage Psylaris Produkte und/oder Dienstleistungen an den Kunden liefert, einschließlich des Einzelvertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Artikel 2 — Geltung und Rangfolge
- Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Tätigkeiten, Bestellungen, Verträge und Lieferungen von Produkten und Dienstleistungen durch oder im Auftrag von Psylaris.
- Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn die Parteien sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart haben.
- Die Geltung allgemeiner Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden oder Dritter wird ausdrücklich zurückgewiesen.
- Psylaris stellt diese Bedingungen vor oder bei Vertragsschluss zur Verfügung, auch auf elektronischem Wege, und übersendet sie auf Anfrage kostenlos.
- Bei Widersprüchen zwischen Dokumenten gilt folgende Rangfolge, wobei das höher genannte Dokument Vorrang hat: (a) der Einzelvertrag; (b) das SLA, sofern geschlossen; (c) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Haben die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, hat dieser Vorrang in allen Angelegenheiten der Verarbeitung Personenbezogener Daten.
Artikel 3 — Art der Produkte und Bestimmungsgemäßer Gebrauch
- Psylaris entwickelt und liefert Software und zugehörige Hardware für den Einsatz in der psychischen Gesundheitsversorgung. Die Produkte entsprechen den darauf anwendbaren Gesetzen und Vorschriften.
- Psylaris liefert die Produkte ausschließlich für die Nutzung im Rahmen des Bestimmungsgemäßen Gebrauchs. Die Dokumentation ist Bestandteil der Lieferung und beschreibt den Bestimmungsgemäßen Gebrauch, die Nutzungsvorschriften, Warnhinweise und Kontraindikationen.
- Der Kunde nutzt die Produkte ausschließlich gemäß dem Bestimmungsgemäßen Gebrauch und der Dokumentation und stellt sicher, dass dies auch für die vom Kunden eingebundenen Fachkräfte und Endnutzer gilt.
- Die Nutzung der Produkte außerhalb des Bestimmungsgemäßen Gebrauchs oder abweichend von der Dokumentation erfolgt vollständig auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Eine solche Nutzung fällt nicht unter die Garantie und Konformität; Psylaris haftet hierfür nicht.
- Der Kunde nutzt die Produkte ausschließlich in dem Land bzw. den Ländern, die im Einzelvertrag vereinbart sind; fehlt eine solche Vereinbarung, gilt das Land des Geschäftssitzes des Kunden. Die Nutzung in oder Lieferung an die Vereinigten Staaten, Kanada oder Länder, die internationalen Sanktionen unterliegen, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Psylaris nicht gestattet. Die Nutzung außerhalb des zulässigen Gebiets erfolgt vollständig auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
Artikel 4 — Einsatz, selbstständige Nutzung und Verantwortung des Kunden
- Die Produkte unterstützen die Behandlung oder Betreuung von Endnutzern und ersetzen nicht das fachliche Urteil des Kunden oder der Fachkraft. Die Versorgung des Endnutzers bleibt jederzeit in der Verantwortung des Kunden.
- Der Kunde darf die Produkte im Rahmen des Bestimmungsgemäßen Gebrauchs nach eigenem Ermessen einsetzen: unter unmittelbarer Begleitung einer Fachkraft oder selbstständig durch den Endnutzer in einem autonomen Setting, beispielsweise zwischen Behandlungssitzungen oder am eigenen Aufenthaltsort des Endnutzers.
- Die Entscheidung, einem Endnutzer die (selbstständige) Nutzung der Produkte zu gestatten, liegt ausschließlich beim Kunden. Der Kunde ist verantwortlich für die Indikationsstellung, die Beurteilung der Eignung des Endnutzers für die Anwendung, das Screening auf Kontraindikationen, die Einholung der informierten Einwilligung, die Einweisung des Endnutzers, das Maß an Begleitung oder Überwachung sowie die Nachverfolgung von Reaktionen des Endnutzers.
- Der Kunde stellt sicher, dass Fachkräfte und Endnutzer vor der Nutzung die relevanten Teile der Dokumentation zur Kenntnis nehmen und die darin enthaltenen Warnhinweise und Kontraindikationen beachten.
- Der Kunde sorgt für eine sichere Nutzungsumgebung, einschließlich eines geeigneten physischen Raums und — soweit der Kunde dies für angemessen hält — Aufsicht und Auffangen von Reaktionen des Endnutzers.
- Psylaris liefert Technologie und ist kein Leistungserbringer im Gesundheitswesen. Zwischen Psylaris und dem Endnutzer entsteht kein Behandlungsverhältnis und kein Behandlungsvertrag.
- Der Kunde unterhält während der Laufzeit des Vertrags eine angemessene Betriebs- und/oder Berufshaftpflichtversicherung, die die Risiken seiner Gesundheitsversorgung und des Einsatzes der Produkte abdeckt, und weist dies Psylaris auf erstes Anfordern nach.
Artikel 5 — Nutzungsrecht Software (Lizenz)
- Psylaris gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software für die Dauer und innerhalb der Grenzen des Vertrags.
- Das Nutzungsrecht umfasst den Einsatz der Software bei Endnutzern des Kunden, einschließlich der selbstständigen Nutzung durch Endnutzer gemäß Artikel 4, und ist auf die vereinbarte Anzahl von Nutzern, Standorten, Lizenzen und/oder Headsets beschränkt.
- Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Software ganz oder teilweise zu kopieren, zu verändern, zu dekompilieren oder einem Reverse Engineering zu unterziehen (außer soweit zwingendes Recht dies gestattet), noch die Software Dritten — mit Ausnahme von Endnutzern — zur Verfügung zu stellen oder außerhalb des Bestimmungsgemäßen Gebrauchs zu nutzen.
- Mit Beendigung des Vertrags erlischt das Nutzungsrecht von Rechts wegen und der Kunde stellt jede Nutzung der Software ein.
Artikel 6 — Updates, Wartung, Sicherheit und Support
- Psylaris kann Updates, Upgrades und Sicherheitspatches für die Software bereitstellen. Bestimmte Updates können für die Sicherheit, Leistung oder rechtliche Konformität der Produkte erforderlich sein; der Kunde installiert diese innerhalb einer angemessenen Frist oder gestattet die Installation.
- Psylaris leistet Support an Werktagen während niederländischer Bürozeiten und bemüht sich, Meldungen zügig zu bearbeiten. Haben die Parteien ein SLA geschlossen, gelten die darin enthaltenen Vereinbarungen über Verfügbarkeit, Wartung und Support ergänzend zu diesem Artikel.
- Psylaris trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der Software und der darin verarbeiteten Daten.
- Der Kunde sorgt für die von Psylaris spezifizierten technischen Rahmenbedingungen, einschließlich einer geeigneten Netzwerk- und Systemumgebung.
Artikel 7 — Hardware: Bereitstellung, Kauf, Eigentum und Gefahr
- Die Lieferung der Hardware erfolgt in der vereinbarten Weise und, bei Versand, an die vom Kunden angegebene Adresse.
- Sofern im Einzelvertrag kein Kauf vereinbart ist, wird die Hardware dem Kunden zur Verfügung gestellt und bleibt Eigentum von Psylaris. Der Kunde behandelt die Hardware mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und nimmt keine Veränderungen an ihr vor.
- Ist ein Kauf vereinbart, bleibt die Hardware Eigentum von Psylaris, bis der Kunde alles beglichen hat, was er aus sämtlichen Verträgen Psylaris schuldet (Eigentumsvorbehalt).
- Bei Beendigung des Vertrags gibt der Kunde zur Verfügung gestellte Hardware innerhalb von 14 Tagen in gutem Zustand an Psylaris zurück, auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
- Die Gefahr des Verlusts, der Beschädigung oder des Diebstahls der Hardware geht mit der tatsächlichen Lieferung auf den Kunden über und verbleibt beim Kunden, bis Psylaris die Hardware zurückerhalten hat.
- Gibt der Kunde zur Verfügung gestellte Hardware nicht innerhalb der in Absatz 4 genannten Frist zurück, schuldet der Kunde für jeden angefangenen Monat des weiteren Ausbleibens je nicht zurückgegebenem Gerät eine sofort fällige Vergütung in Höhe des Zweifachen der zuletzt für (die mit) dieses Gerät (verbundene Lizenz) geltenden monatlichen Lizenzvergütung. Diese Vergütung gilt in Abweichung von Artikel 6:92 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW) unbeschadet des Rechts von Psylaris, Rückgabe und Ersatz weiteren Schadens zu verlangen.
- Psylaris kann darüber hinaus eine angemessene Vergütung für beschädigte oder endgültig nicht zurückgegebene Hardware verlangen, bemessen nach den Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten.
Artikel 8 — Preise
- Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich Umsatzsteuer und sonstiger Kosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben oder vereinbart.
- Der Preis für Dienstleistungen bemisst sich nach den tatsächlich aufgewendeten Stunden zum vereinbarten Stundensatz, sofern kein Festpreis vereinbart ist.
- Haben die Parteien einen Gesamtbetrag vereinbart, ohne ausdrücklich einen Festpreis zu vereinbaren, gilt dieser als Richtpreis. Psylaris darf bis zu 10 % vom Richtpreis abweichen und informiert den Kunden rechtzeitig bei einer voraussichtlich größeren Überschreitung.
- Psylaris darf die Preise jährlich indexieren und anpassen und teilt Preisanpassungen dem Kunden vor deren Inkrafttreten mit.
Artikel 9 — Zahlung
- Der Kunde begleicht Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, sofern im Einzelvertrag nicht schriftlich eine andere Frist vereinbart ist.
- Die Zahlungsfrist ist eine Ausschlussfrist. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung gerät der Kunde von Rechts wegen in Verzug, ohne dass eine Mahnung oder Inverzugsetzung erforderlich ist.
- Im Verzugsfall schuldet der Kunde die gesetzlichen Handelszinsen ab dem Tag des Verzugs sowie die außergerichtlichen Inkassokosten.
- Bei nicht rechtzeitiger Zahlung darf Psylaris die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aussetzen, bis der Kunde vollständig gezahlt hat.
- Im Falle der Liquidation, der Insolvenz, der Pfändung oder eines Zahlungsaufschubs auf Seiten des Kunden sind die Forderungen von Psylaris sofort fällig.
Artikel 10 — Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
- Psylaris kann Sachen des Kunden zurückbehalten, bis der Kunde alle offenen Beträge beglichen hat, es sei denn, der Kunde hat hierfür ausreichende Sicherheit geleistet.
- Der Kunde verzichtet auf das Recht, eine Schuld gegenüber Psylaris mit einer Forderung gegen Psylaris aufzurechnen.
Artikel 11 — Lieferung und Lieferzeit
- Von Psylaris angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Eine Überschreitung berechtigt den Kunden nicht zu Schadensersatz oder Rücktritt, es sei denn, Psylaris liefert nicht innerhalb von 14 Tagen, nachdem sie hierzu schriftlich in Verzug gesetzt wurde, oder die Parteien haben etwas anderes vereinbart.
Artikel 12 — Datenschutz
- Soweit Psylaris bei der Durchführung des Vertrags Personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, handelt Psylaris als Auftragsverarbeiter und der Kunde als Verantwortlicher.
- Gesundheitsdaten, die im Rahmen der Nutzung der Produkte verarbeitet werden, werden pseudonymisiert verarbeitet.
- Schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag, hat dieser Vorrang in allen Angelegenheiten der Verarbeitung Personenbezogener Daten. Solange kein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen ist, gelten die Absätze 4 bis 6 dieses Artikels als Vereinbarung im Sinne von Artikel 28 DSGVO.
- Psylaris: (a) verarbeitet Personenbezogene Daten ausschließlich auf Weisung des Kunden und zur Durchführung des Vertrags; (b) stellt sicher, dass Personen mit Zugang zu den Personenbezogenen Daten zur Vertraulichkeit verpflichtet sind; (c) trifft angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen; (d) meldet eine Verletzung des Schutzes Personenbezogener Daten dem Kunden ohne unangemessene Verzögerung; (e) leistet angemessene Unterstützung bei Anfragen betroffener Personen und bei der Erfüllung der Pflichten des Kunden nach der DSGVO; und (f) löscht oder gibt die Personenbezogenen Daten nach Vertragsende gemäß Artikel 22 zurück.
- Der Kunde erteilt Psylaris eine allgemeine Genehmigung zur Einschaltung von Unterauftragsverarbeitern. Psylaris erlegt Unterauftragsverarbeitern Pflichten auf, die den Pflichten von Psylaris nach diesem Artikel vergleichbar sind, und informiert den Kunden auf Anfrage über die eingeschalteten Unterauftragsverarbeiter.
- Psylaris gibt dem Kunden höchstens einmal jährlich Gelegenheit, die Einhaltung dieses Artikels (prüfen zu lassen), auf Kosten des Kunden und unter Wahrung der Vertraulichkeit und des Geschäftsbetriebs von Psylaris.
Artikel 13 — Produktsicherheit und Meldungen
- Der Kunde meldet Psylaris so schnell wie möglich jeden Vorfall, Beinahe-Vorfall oder Verdacht eines Mangels im Zusammenhang mit den Produkten.
- Der Kunde leistet angemessene Mitwirkung bei von Psylaris oder einer zuständigen Behörde eingeleiteten Sicherheits- oder Korrekturmaßnahmen, einschließlich der Weiterleitung von Sicherheitsmitteilungen an die betroffenen Fachkräfte und Endnutzer.
- Der Kunde leistet angemessene Mitwirkung bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten, die Psylaris als Hersteller obliegen, einschließlich der Bereitstellung aggregierter und/oder pseudonymisierter Nutzungs- und Sicherheitsinformationen auf Anfrage, unter Beachtung der DSGVO.
- Dieser Artikel lässt die eigenen gesetzlichen Melde- und Registrierungspflichten des Kunden unberührt.
Artikel 14 — Geistiges Eigentum
- Alle Rechte des geistigen Eigentums an der Software, den Entwürfen der Hardware, der Dokumentation und allen sonstigen von Psylaris entwickelten oder bereitgestellten Materialien stehen ausschließlich Psylaris oder ihren Lizenzgebern zu.
- Der Kunde erhält ausschließlich die Nutzungsrechte, die im Vertrag und in diesen Bedingungen ausdrücklich eingeräumt werden.
Artikel 15 — Geheimhaltung
- Die Parteien behandeln alle Informationen, die sie im Rahmen des Vertrags voneinander erhalten und von denen sie wissen oder vernünftigerweise vermuten können, dass sie vertraulich sind, geheim und treffen angemessene Maßnahmen zur Wahrung dieser Geheimhaltung.
- Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die bereits öffentlich waren oder ohne Zutun der empfangenden Partei öffentlich geworden sind oder die aufgrund einer gesetzlichen Pflicht oder gerichtlichen Anordnung offengelegt werden müssen.
- Die Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer des Vertrags und für drei Jahre nach dessen Ende.
Artikel 16 — Garantie und Konformität
- Verträge mit dienstleistendem Charakter enthalten für Psylaris ausschließlich Bemühenspflichten, keine Erfolgspflichten.
- Psylaris steht dafür ein, dass die Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung den anwendbaren gesetzlichen Anforderungen entsprechen und im Wesentlichen gemäß der Dokumentation funktionieren.
- Die Garantie auf Hardware ist auf Defekte beschränkt, die auf mangelhafte Fertigung, Konstruktion oder mangelhaftes Material zurückzuführen sind. Die Garantie gilt nicht bei normalem Verschleiß, Unfällen, vom oder im Auftrag des Kunden vorgenommenen Änderungen, Fahrlässigkeit oder unsachgemäßem Gebrauch.
- Es besteht kein Anspruch auf Garantie oder Konformität bei Nutzung der Produkte außerhalb des Bestimmungsgemäßen Gebrauchs oder abweichend von der Dokumentation.
Artikel 17 — Haftung
- Vorbehaltlich der in Absatz 5 genannten Fälle gilt das in diesem Artikel Bestimmte.
- Psylaris haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen, Datenverlusts und Schäden durch Betriebsunterbrechung.
- Die Haftung von Psylaris für direkte Schäden ist auf den Betrag beschränkt, der im betreffenden Fall aus der von Psylaris abgeschlossenen Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, zuzüglich der anwendbaren Selbstbeteiligung.
- Erfolgt aus welchem Grund auch immer keine Auszahlung aus der in Absatz 3 genannten Versicherung, ist die Haftung von Psylaris für direkte Schäden auf die vom Kunden gezahlten Vergütungen der zwölf Monate vor dem schadensauslösenden Ereignis beschränkt, höchstens jedoch auf € 250.000.
- Die in diesem Artikel enthaltenen Beschränkungen und Ausschlüsse gelten nicht für: (a) Schäden infolge von Vorsatz oder bewusster Leichtfertigkeit von Psylaris oder ihrer mit der Leitung betrauten Mitarbeiter; (b) die Haftung für Tod oder Körperverletzung, soweit zwingendes Recht eine Beschränkung oder einen Ausschluss nicht zulässt; (c) die Haftung aufgrund zwingender Produkthaftung; und (d) sonstige Fälle, in denen eine Beschränkung oder ein Ausschluss nach zwingendem Recht nicht zulässig ist.
- Voraussetzung für das Entstehen eines Schadensersatzanspruchs ist, dass der Kunde Psylaris schriftlich und innerhalb angemessener Frist in Verzug setzt und Psylaris eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumt, es sei denn, die Erfüllung ist dauerhaft unmöglich.
- Psylaris haftet in keinem Fall für Schäden infolge von: (a) Nutzung der Produkte außerhalb des Bestimmungsgemäßen Gebrauchs oder entgegen der Dokumentation; (b) der Beurteilung, Auswahl, Einweisung, Begleitung oder Überwachung von Endnutzern durch den Kunden gemäß Artikel 4 oder deren Fehlen; (c) klinischen Entscheidungen oder Handlungen des Kunden oder der Fachkraft; (d) unrichtigen oder unvollständigen vom Kunden bereitgestellten Informationen; (e) vom Kunden oder Dritten vorgenommenen Änderungen an den Produkten; (f) Nutzung der Produkte außerhalb des in Artikel 3 genannten Gebiets; oder (g) einem Cybervorfall (einschließlich unbefugten Zugriffs, Malware oder eines Denial-of-Service-Angriffs), es sei denn, Psylaris hat es unterlassen, angemessene Sicherheitsmaßnahmen gemäß Artikel 6 zu treffen.
Artikel 18 — Freistellung
- Der Kunde stellt Psylaris von Ansprüchen Dritter, einschließlich Endnutzern, frei, soweit diese beruhen auf: (a) der Nutzung der Produkte außerhalb des Bestimmungsgemäßen Gebrauchs oder entgegen der Dokumentation; (b) der Entscheidung des Kunden, einem Endnutzer die — gegebenenfalls selbstständige — Nutzung der Produkte zu gestatten, sowie der Beurteilung, Einweisung, Begleitung oder Überwachung gemäß Artikel 4; (c) klinischen Entscheidungen oder Handlungen des Kunden oder der Fachkraft; (d) der Nichteinhaltung dieser Bedingungen oder der dem Kunden obliegenden gesetzlichen Pflichten durch den Kunden; (e) unrichtigen oder unvollständigen vom Kunden bereitgestellten Informationen; oder (f) der Nutzung der Produkte außerhalb des in Artikel 3 genannten Gebiets.
- Die Freistellung nach Absatz 1 gilt nicht, soweit der Anspruch des Dritten auf einem Psylaris zurechenbaren Mangel der Produkte beruht. In diesem Fall trägt Psylaris ihre eigene Haftung nach Maßgabe von Artikel 17.
Artikel 19 — Beanstandungen und Inverzugsetzung
- Der Kunde untersucht ein geliefertes Produkt oder eine erbrachte Dienstleistung so schnell wie möglich auf Mängel und meldet festgestellte Mängel so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich und detailliert an Psylaris.
- Inverzugsetzungen erfolgen schriftlich. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dass eine Inverzugsetzung Psylaris rechtzeitig erreicht. Meldungen nach Artikel 13 erfolgen darüber hinaus mit der dort genannten Dringlichkeit.
- Der Kunde setzt Psylaris unverzüglich schriftlich über jeden Anspruch eines Dritten in Kenntnis, der (auch) mit den Produkten zusammenhängt. Die Parteien geben gegenüber Dritten keine Anerkennung einer Haftung der jeweils anderen Partei ab und unterlassen Zusagen oder Verhaltensweisen, die die Position der anderen Partei oder deren Versicherers beeinträchtigen können.
Artikel 20 — Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
- Der Vertrag wird für die im Einzelvertrag bestimmte Dauer geschlossen. Fehlt eine solche Bestimmung, gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit.
- Bei einem befristeten Vertrag nimmt Psylaris spätestens einen Monat vor dem Enddatum Kontakt mit dem Kunden über eine Verlängerung auf.
- Erklärt der Kunde nicht spätestens zum Enddatum, den Vertrag beenden zu wollen, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um einen Zeitraum, der der ursprünglichen Laufzeit entspricht, zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Preisen von Psylaris.
- Eine Verlängerung beginnt unmittelbar im Anschluss an die vorangegangene Vertragsperiode, unabhängig vom Zeitpunkt der Bestätigung der Verlängerung, sodass keine Unterbrechung der Lizenz oder der Dienstleistung eintritt.
- Hat Psylaris den in Absatz 2 genannten Kontakt nicht rechtzeitig aufgenommen, läuft der Vertrag zu den bestehenden Bedingungen weiter, und der Kunde hat ab dem Zeitpunkt, zu dem dieser Kontakt nachgeholt wird, mindestens einen Monat Zeit, über Verlängerung oder Beendigung zu entscheiden.
- Ein unbefristeter Vertrag kann von jeder Partei schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden.
- Psylaris ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise aufzulösen oder auszusetzen, wenn der Kunde seine Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt und dieser Verzug nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach schriftlicher Mahnung behoben wird, sowie bei Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder Zahlungsaufschub auf Seiten des Kunden.
Artikel 21 — Höhere Gewalt
- Eine Pflichtverletzung kann Psylaris nicht zugerechnet werden, wenn sie auf einem vom Willen von Psylaris unabhängigen Umstand beruht, darunter: Vertragsverletzung oder höhere Gewalt von Zulieferern oder anderen Dritten, Störungen von Strom-, Internet-, Computer- oder Telekommunikationseinrichtungen, Cyberangriffe, Streiks, behördliche Maßnahmen und Transportprobleme.
- Während einer Situation höherer Gewalt werden die Verpflichtungen von Psylaris ausgesetzt. Dauert die Situation höherer Gewalt mindestens 30 Kalendertage an, dürfen beide Parteien den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise auflösen, ohne zu Schadensersatz verpflichtet zu sein.
Artikel 22 — Folgen der Beendigung (Exit)
- Mit Beendigung des Vertrags erlischt das Nutzungsrecht an der Software von Rechts wegen und der Kunde stellt jede Nutzung ein. Der Kunde gibt zur Verfügung gestellte Hardware gemäß Artikel 7 zurück.
- Psylaris gibt dem Kunden während 60 Tagen nach Beendigung des Vertrags Gelegenheit, die dem Kunden gehörenden Daten in einem gängigen Format zu exportieren (oder exportieren zu lassen).
- Nach Ablauf dieser Frist darf Psylaris die betreffenden Daten löschen, unter Beachtung von Artikel 12 und der anwendbaren gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.
Artikel 23 — Änderungen
- Erfordert die Durchführung des Vertrags eine Änderung oder Ergänzung, passen die Parteien diese rechtzeitig und einvernehmlich schriftlich an.
- Psylaris darf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern oder ergänzen. Inhaltliche Änderungen kündigt Psylaris dem Kunden mindestens 30 Tage vor dem beabsichtigten Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail an, unter Übersendung oder Bereitstellung der geänderten Bedingungen.
- Legt der Kunde nicht vor dem angekündigten Inkrafttretensdatum schriftlich Widerspruch ein, gelten die geänderten Bedingungen ab diesem Datum für den Vertrag.
- Legt der Kunde rechtzeitig schriftlich Widerspruch ein, bleibt die zuletzt zwischen den Parteien geltende Fassung dieser Bedingungen auf den Vertrag anwendbar. Der Widerspruch berechtigt keine der Parteien, den Vertrag aus diesem Grund zu kündigen oder aufzulösen; der Vertrag läuft unverändert weiter.
- Änderungen von untergeordneter Bedeutung sowie Änderungen, die aufgrund von Gesetzen, Vorschriften oder einer gerichtlichen Entscheidung erforderlich sind, kann Psylaris jederzeit vornehmen; hiergegen steht kein Widerspruch offen.
Artikel 24 — Übertragung von Rechten
- Rechte und Pflichten des Kunden aus dem Vertrag können ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Psylaris nicht auf Dritte übertragen werden. Diese Bestimmung hat dingliche Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs (BW).
Artikel 25 — Folgen der Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit
- Erweisen sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen als nichtig oder anfechtbar, berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht. Die betreffende Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die der Absicht der Parteien möglichst nahekommt.
Artikel 26 — Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
- Auf jeden Vertrag zwischen den Parteien und auf diese Bedingungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
- Streitigkeiten werden dem zuständigen Gericht der Rechtbank Limburg, Standort Maastricht, vorgelegt, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorschreibt.
- Für Kunden mit Sitz außerhalb der Niederlande können die Parteien im Einzelvertrag abweichende Vereinbarungen über Recht und Gerichtsstand treffen.
- Diese Bedingungen wurden in niederländischer Sprache erstellt und ins Deutsche übersetzt. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist die niederländische Fassung maßgeblich.
— Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen —